Friedrich und Isabel Vogel-Auszeichnungen für Wirtschaftsjournalismus

Bewerbungen für die 39. Friedrich und Isabel Vogel-Preise können bis einschließlich 30. April 2024 eingereicht werden.

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Ausschreibung 2024

Mit den Friedrich und Isabel Vogel-Preisen werden Beiträge in Druck- bzw. Online-Medien (auch: Podcasts), Hörfunk oder Fernsehen sowohl von einzelnen Autoren als auch Redaktions-Teams ausgezeichnet.

Diese Preise sollen für journalistische Arbeiten vergeben werden, die der Weiterentwicklung einer freien Wirtschaftsordnung im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft dienen und dem Leser, Zuschauer oder Hörer dabei das Thema "Wirtschaft" verständlich nahe bringen. Behandelte Themen sollen originell und von Relevanz sein, die Arbeiten durch ihre Sprache, den Spannungsaufbau sowie die erkennbare Rechercheleistung herausragen.

Die Friedrich und Isabel Vogel-Stipendien sollen es dem journalistischen Nachwuchs ermöglichen, "nicht alltäglichen" Ideen nachzugehen, diese zu recherchieren und daraus Artikel zu entwickeln. Die Stipendien verstehen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der eigenen Recherchen (auch) im Ausland, diese müssen bis zum 31. Dezember des Folgejahres der Preisverleihung durchgeführt sein.

Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024.

 

 
Sofern die eingereichten TV- und Hörfunkbeiträge bis zum 30. September des Jahres einer Ausschreibung nicht jederzeit kostenfrei online abrufbar sind, sind bitte zusätzlich drei Exemplare eines Mitschnitts auf Datenträger (DVD) per Post an die Friedrich und Isabel Vogel-Stiftung einzusenden:

Friedrich und Isabel Vogel-Stiftung im Stifterverband
Baedekerstraße 1
45128 Essen

Teilnahmebedingungen Friedrich und Isabel Vogel-Preis

Die in deutscher Sprache eingereichten Beiträge müssen zwischen dem 1. Mai des Vorjahres und dem 30. April des Kalenderjahres der Auslobung erschienen sein. Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind willkommen. Es werden Arbeiten angenommen, die von hauptberuflichen Journalisten verfasst und in allgemein verbreiteten, bundesdeutschen Medien veröffentlicht wurden. Eine kurze persönliche Einlassung über die Entstehungsgeschichte der Story wird ebenso erwartet wie ein kurzer tabellarischer Lebenslauf.

 

Teilnahmebedingungen Friedrich und Isabel Vogel-Stipendien

Für die Stipendien gilt eine Altersbeschränkung ≤ 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Bewerbung). Die Ausschreibung richtet sich vorzugsweise an freie und angestellte Journalisten sowie Volontäre. Einer Bewerbung muss ein konkreter Rechercheplan für einen geplanten Artikel zu Grunde liegen.

Einzureichen sind ein kurzer tabellarischer Lebenslauf, ein Exposé der geplanten Recherche mit Angaben zu den erwarteten Kosten und zu einem Medium, das für den daraus entwickelten Artikel infrage kommt, sowie mindestens eine und bis zu drei Arbeitsproben.

Zwei Drittel des Stipendiums werden sofort ausgezahlt, die Schlussrate nach einem ersten Recherchebericht, der mit Belegen unterfüttert sein sollte. Nicht verbrauchte oder nicht verwendete Gelder sind der Friedrich und Isabel Vogel-Stiftung zurück zu überweisen.

 

Foto: Bert Bostelmann/bildfolio

Die Entscheidung über die Vergabe der Preise und Stipendien obliegt dem Kuratorium. Bewerbern steht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Friedrich und Isabel Vogel-Stiftung zu.