Bewerbungen um die Preise und Stipendien können bis einschließlich 30. April 2026 eingereicht werden.
Mit den Friedrich und Isabel Vogel-Preisen werden Beiträge (nicht: Serien) in Druck- bzw. Online-Medien (auch: Podcasts), Hörfunk oder Fernsehen sowohl von einzelnen Autorinnen und Autoren als auch (Redaktions-)Teams ausgezeichnet.
Diese Preise sollen für journalistische Arbeiten vergeben werden, die der Weiterentwicklung einer freien Wirtschaftsordnung im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft dienen und dem Leser, Zuschauer oder Hörer dabei das Thema "Wirtschaft" verständlich nahe bringen. Behandelte Themen sollen originell und von Relevanz sein, die Arbeiten durch ihre Sprache, den Spannungsaufbau sowie die erkennbare Rechercheleistung herausragen.
Die Friedrich und Isabel Vogel-Stipendien sollen es dem journalistischen Nachwuchs ermöglichen, "nicht alltäglichen" Ideen nachzugehen, diese zu recherchieren und daraus Artikel zu entwickeln.
Die Stipendien verstehen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der eigenen Recherchen (auch) im Ausland, diese müssen bis zum 31. Dezember des Folgejahres der Preisverleihung durchgeführt sein.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Bewerberportal einzureichen. Eigenbewerberinnen und Eigenbewerber können jeweils nur eine Arbeit einreichen. Redaktionen können mehrere Beiträge ihrer Autorinnen und Autoren für die Auszeichnung vorschlagen. Eine gleichzeitige Bewerbung bzw. ein gleichzeitiger Vorschlag für Preise und Stipendien ist dabei ausgeschlossen.
Bitte reichen Sie bei Printbeiträgen zusätzlich den Fließtext mit ein.
Sofern die eingereichten TV- und Hörfunkbeiträge (einschließlich Podcasts) bis zum 30. September 2026 nicht jederzeit kostenfrei online abrufbar sind, senden Sie bitte zusätzlich Dateien per
E-Mail an Julia Lasik.
Die Preisverleihung wird voraussichtlich im November 2026 stattfinden.
Die in deutscher Sprache eingereichten Beiträge (keine Serien!) müssen zwischen dem 1. Mai des Vorjahres und dem 30. April des Kalenderjahres der Auslobung erschienen sein. Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind willkommen. Es werden Arbeiten angenommen, die von hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten verfasst und in allgemein verbreiteten, bundesdeutschen Medien veröffentlicht wurden. Eine kurze persönliche Einlassung über die Entstehungsgeschichte der Story wird ebenso erwartet wie ein kurzer tabellarischer Lebenslauf.
Für die Stipendien gilt eine Altersbeschränkung ≤ 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Bewerbung).
Die Ausschreibung richtet sich vorzugsweise an freie und angestellte Journalistinnen und Journalisten sowie Volontierende. Einer Bewerbung muss ein konkreter Rechercheplan für einen geplanten Artikel zu Grunde liegen.
Einzureichen sind ein kurzer tabellarischer Lebenslauf, ein Exposé der geplanten Recherche mit Angaben zu den erwarteten Kosten und zu einem Medium, das für den daraus entwickelten Artikel infrage kommt, sowie mindestens eine und bis zu drei Arbeitsproben.
Zwei Drittel des Stipendiums werden sofort ausgezahlt, die Schlussrate nach einem ersten Recherchebericht, der mit Belegen unterfüttert sein sollte. Nicht verbrauchte oder nicht verwendete Gelder sind der Friedrich und Isabel Vogel-Stiftung zurück zu überweisen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Preise und Stipendien obliegt dem Kuratorium. Bewerberinnen und Bewerbern steht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Friedrich und Isabel Vogel-Stiftung zu.